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Alt 06.04.2010, 17:51
ttins ttins ist offline
gehabt euch wohl
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Zitat:
Zitat von Horaser Beitrag anzeigen
Wenn Frickenhausen die Gehaltszahlungen an Tan nicht fristgerecht geleistet hat:

Tan hatte die Möglichkeit, eine Mahnung an seinen Arbeitgeber zu richten. Wäre darauf hin immer noch nicht gezahlt worden, hätte er fristlos kündigen können und das bis zu diesem Zeitpunkt ausstehende Gehalt einklagen können. In einem gerichtlichen Verfahren wäre es nach allem auf einen Vergleich hinauslaufen, wozu man die Benachteiligung Frickenhausens durch Tans Verhalten einerseits und die Benachteiligung Tans durch Frickenhausens Verhalten (Tans daraus resultierende "Geldnot") andererseits abgewogen hätte.
Zu dem "Minotity-Report-Vergleich": Um Schaden abzuwenden, kann Frickenhausen bereits vor Tans Auflaufen für einen anderen Verein Mittel ergreifen, die zu einer Vermeidung eines Schadens auf Frickenhäuser Seite nötig sind (siehe die Erklärung des Vorsatzes -> § 15 StGB). Einem in Deutschland spielberechtigten und unter Vertrag stehenden Spieler muss klar sein, dass er nicht gleichzeitig für verschiedene Vereine auflaufen kann; es ist im Regelwerk festgelegt. Wenn er es dennoch tut, so liegt die Schuld bei ihm, denn "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Somit hätte Tan auf Vertragsbruch von Frickenhausen selbst schuldhaft mit einem für Frickenhausen schädlichen Verhalten geantwortet. Ob es Vertragsbruch war, kann ich nicht sagen, da nicht klar ist, ob auch aus dem Vertrag ein Spielverbot für Tan für einen anderen Verein hervorging. Allerdings hätte er, um in allen Belangen Recht zu bekommen, mit einer Mahnung, und bei weiter andauernder Nichterfüllung, mit der Kündigung reagieren müssen - jedoch nicht mit "Selbstjustiz".


Wenn Frickenhausen das Gehalt rechtzeitig an Tan gezahlt hat:

Die alleinige Schuld liegt bei Tan, da er durch den Vorsatz, während des gültigen Vertrags mit Frickenhausen für einen anderen Verein aufzulaufen, eine Kündigung durch Frickenhausen legitimiert hat.
Sehr ausführliche Darstellung von der ich jetzt einfach mal annehmen muss, dass sie so stimmt, da ich es selbst nicht besser weiß - vielen Dank hierfür.

Eine Frage bleibt da noch für mich offen: bis zu dem Zeitpunkt wo Tan auflief hätte er ja immer noch in letzter Sekunde einen Rückzieher machen können. Beispielsweise weil irgend jemand zu ihm sagt "Hier Kumpel das ist großer Mist und wird weitreichende Konsequenzen für dich haben." Wer will nun beweisen, dass Tan nicht doch noch kurz vorher gesagt hätte "Ja, Du hast recht ich lass das lieber und setz mich einfach nur zum zuschauen auf die Tribüne und flieg dann wieder heim." Würde ein solch mögliches (nicht zwingend wahrscheinliches) Verhalten ebenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen?
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