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Alt 06.04.2010, 18:24
Horaser Horaser ist offline
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AW: DTTL | 1.Bundesliga Herren 2009/2010

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Zitat von ttins Beitrag anzeigen
Eine Frage bleibt da noch für mich offen: bis zu dem Zeitpunkt wo Tan auflief hätte er ja immer noch in letzter Sekunde einen Rückzieher machen können. Beispielsweise weil irgend jemand zu ihm sagt "Hier Kumpel das ist großer Mist und wird weitreichende Konsequenzen für dich haben." Wer will nun beweisen, dass Tan nicht doch noch kurz vorher gesagt hätte "Ja, Du hast recht ich lass das lieber und setz mich einfach nur zum zuschauen auf die Tribüne und flieg dann wieder heim." Würde ein solch mögliches (nicht zwingend wahrscheinliches) Verhalten ebenfalls eine fristlose Kündigung rechtfertigen?
Hätte er sich vor der Ausführung dazu entschlossen, doch nicht für einen anderen Verein aufzulaufen, dann wäre Tan in diesem Punkt ohne Schuld (Hierzu siehe "Rücktritt vom Versuch" -> § 16 (1) StGB). In diesem Fall hätte Tan gegen die Kündigung vorgehen können, hätte hier jedoch vermutlich seinen Rücktritt vom Versuch beweisen müssen. Frickenhausen benötigte schließlich ebenfalls Beweise für ein vorsätzliches Fehlverhalten Tans, die dessen Kündigung rechtfertigten; als Zeuge diente hier Adel Massaad: http://ttcfrickenhausen.wordpress.co...i-wu-fristlos/

edit: Um Frickenhausen ärgern zu können, hätte er demnach nach dem Erhalten seiner Kündigung durch Frickenhausen, seine Meinung urplötzlich ändern können und wäre einfach nicht für das andere Team angetreten (ich weiße nicht, ob Tan bereits vor dem Einsatz für die andere Mannschaft von seiner Kündigung durch Frickenhausen wusste).

Geändert von Horaser (06.04.2010 um 18:31 Uhr)
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