Einzelnen Beitrag anzeigen
  #651  
Alt 07.04.2010, 15:30
User 1878 User 1878 ist offline
Foren-Stammgast 4000
 
Registriert seit: 04.09.2001
Beiträge: 4.040
User 1878 trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)User 1878 trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)
AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?

Zitat:
Zitat von Azador Beitrag anzeigen
@ Harburger Arroganz
Du machst deine Aufschläge also 100%ig richtig... Wirfst du den Ball auch immer schön exakt senkrecht hoch wie es die ITTF Regeln verlangen? Macht selbst ein Boll nicht und wer will es ihm übel nehmen...soll ein Schiedsrichter sich mit nem Winkelmaß hinstellen und das forcieren oder wie? ^^...
Die Diskussion wird langsam wirklich quälend, weil das mehr oder weniger zu ner Dauerschleife mutiert.
Das Behandeln einer Langnoppe, um aus ihr eine GLN herzustellen, ist ein bewusster Vorgang, der dazu dient, eine klar vorliegende Regel, deren Einhaltung nun auch noch höchst einfach ist, zu umgehen.
Das ist dem Gegner gegenüber höchst unfair.
Eine Analogie herzustellen zu nicht 100% korrekten Aufschlägen, die evt. nur 12 cm hoch - oder vielleicht auch noch ein wenig schräg geworfen werden, ist einfach nicht passend.
Ich erwarte von meinem Gegner, dass er sich erkennbar bemüht, regelkonform zu servieren.
Vergleichbar mit der Nutzung einer selbstgefertigten oder bewusst so erworbenen GLN ist es erst dann, wenn der Gegner bei 9-9 absichtlich verdeckt, wo es doch bis dahin auch ohne ging oder nen Ball dransieht, der es nicht war etc..
Also: Alles was bewusster, nicht regelkonformer Vorteilsnahme entspricht, passt in eine Schublade.
Beim Tunen bin ich anderer Auffassung, das allerdings schrieb und begründete ich bereits auf Seite 30 (oder so), sinngemäß: Was Firmen dürfen, sollte dem Privatanwender ebenfalls gestattet sein. Ich stelle keinen Belageigenschaft her, die ich nicht auch in OVP finde.

Gruß Tom
Mit Zitat antworten