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Alt 07.04.2010, 16:27
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AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?

Zitat:
Zitat von noppennorbert Beitrag anzeigen
Beim Tunen bin ich anderer Auffassung, das allerdings schrieb und begründete ich bereits auf Seite 30 (oder so), sinngemäß: Was Firmen dürfen, sollte dem Privatanwender ebenfalls gestattet sein. Ich stelle keinen Belageigenschaft her, die ich nicht auch in OVP finde.
Genau auf den Punkt getroffen.

Die ITTF ist keine Regierung und kein Parlament, sie dürfen nichts den Spielern verbieten, was außerhalb der Wettkämpfe liegt. Deshalb dürfen sie auch nicht etwas zur Bedingung für Teilnahme an Wettkämpfen machen, was außerhalb der Wettkämpfe liegt. Folglich sind die Regeln über "Behandlung" unwirksam mMn.

Aber Belageigenschaften bei Wettkämpfen dürfen sie als TT-Verein selbstverständlich festlegen.

Wenn sie 25mn als Zulassungskriterium festlegen (ob legal oder illegal, ist eine andere Frage), dabei aber sagen, Beläge dürfen glatter werden durch Alterungsprozesse, dann erlauben sie damit den Belägen bei Wettkämpfen glatter zu sein, als 25mn. Behandlung, wie gesagt, dürfen sie nicht verbieten. Dann ist es vollkommen in Ordnung, wenn die Spieler selbst ihre Beläge glatter als 25mn machen. Auch wenn es mir persönlich nicht gefällt.
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