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Alt 07.04.2010, 23:49
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Peter Igel Peter Igel ist offline
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AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?

Grundsätzlich:
Ich les' dich mittlerweile wirklich gerne.
Selbst dann, wenn du ne von meiner Meinung abweichende vertrittst, wie hier.
Dass wir zB in Fussballfragen durchaus konform gehen, spielt ja in diesem Zsh. keine Rolle;-)

Dennoch sei Kritik erlaubt.

Zitat:
Zitat von HSV Beitrag anzeigen
Ganz im Gegenteil: man hätte das Spiel GEGEN GLN als Herausforderung betrachten können. Sozusagen ENDLICH mal an seiner Technik zu arbeiten bzw. zu feilen. Und wenn man das nicht wollte, dann kam man eben auch nicht klar. War doch nur fair, oder? Und man selbst hätte die Dinger ja auch spielen können. Es war also kein Vorteil, der einem selbst verwehrt wurde. Konnte man ja auch machen.
Das zB ist ein schwaches Argument...Vergleiche wurden hinlänglich - und sich immer und immer wieder im Kreise drehend - geführt.

Zitat:
Es aber nicht zu machen, sich also weder die Technik anzueignen, noch selbst die Dinger zu spielen, ABER ANDEREN ES ZU VERBIETEN, DAS ZU TUN; das genau geht nicht. Aber genau das ist das, was passier ist...
Aber doch nicht grundlos?!!!???

Zitat:
Und das ist mit Sicherheit rechtlich nicht tragbar. Muss sich nur einer auflehnen. Die kippen das Verbot schneller als sie es veranlasst haben.
zu belanglos, selbst wenn's so wäre.
Kein Arbeits-, noch Zivil-, geschweige denn Strafrecht.
Keine Chance.

Zitat:
Nur Brettchenspiel wäre auch nicht schlecht. Aber eben nur nicht schlecht. Gut wäre es nicht. Denn ein vernünftiger Top Spin ist immer noch ein vernünftiger Top Spin. Den spiel' ich ja ab und an ganz gern'. Und nur, weil ihn andere besser können, muss man ihn ja nicht gleich verbieten, in dem man das entspr. Material verbietet. Wäre ja analog eines GLN-Verbotes...

Dann lieber absolute Artenvielfalt.
Artenvielfalt ja, absolut.
Ist elementar für unseren Sport.
aber nicht um jeden Preis.
Zitat:
Außerdem geht der Klang eines Brettchens ganz schön auf die Ohren...
da stimm' ich dir zu
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