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AW: Jedes Jahr Meister und kein Aufstieg ?
Ich kann mal die WO Bayern zitieren. Aber i.A. ist es schwierig, wenn bessere Mannschaften unter Ligen "verstopfen". Das analoge Problem ergibt sich, wenn ein neuer Verein mit guten Spielern ganz unten startet und für die "nächsten" Jahre Platz 1 aboniert hat....
Zitat:
G 4 Allgemeine Aufstiegsregelungen
In die übergeordnete Spielklasse bzw. Spielgruppe steigen in jedem Fall mindestens zwei
Mannschaften auf, im Falle von 3 unterstellten parallelen Spielgruppen mindestens 3
Mannschaften.
Die Aufsteiger werden im Falle einer einzigen untergeordneten Spielklasse bzw. Spielgruppe
in der Reihenfolge des Tabellenendstandes aus dieser entnommen.
Sind der höheren Spielklasse bzw. Spielgruppe mehrere parallele Spielgruppen untergeordnet,
so finden Aufstiegsspiele statt, wenn die Zahl der parallelen Spielgruppen die Zahl
der benötigten Aufsteiger übersteigt. Berechtigt zum Aufstieg bzw. zur Teilnahme an den
Aufstiegsspielen sind in diesem Falle nur die Ersten der untergeordneten Spielklassen
bzw. Spielgruppen. Verzichtet eine aufstiegsberechtigte bzw. an den Aufstiegsspielen
teilnahmeberechtigte Mannschaft, so kann sie nur durch den Tabellenzweiten ersetzt werden.
Zur Bayernliga der Jugend finden – falls notwendig – Aufstiegsspiele statt. Teilnahmeberechtigt
sind die Bezirks-Mannschaftsmeister. Aus dem Bezirk Oberbayern sind zwei
Mannschaften teilnahmeberechtigt (bei einer ungeteilten 1. Bezirksliga die an den Plätzen
1 und 2 stehenden Mannschaften). Verzichtet eine an den Aufstiegsspielen teilnahmeberechtigte
Mannschaft, so kann sie durch die nächstfolgenden Mannschaften ersetzt werden.
Werden nach dem Aufstiegsturnier noch Mannschaften zur Auffüllung der Spielklasse
benötigt, so entscheidet der FB Wettkampfsport über die Modalitäten.
Der folgende Text in G4 ist ab der Spielzeit 2008/2009 gültig:
In allen bayerischen Spielklassen kann in Ergänzung der allgemeinen Abstiegs- und
Aufstiegsregelungen (G2 bis G5) fakultativ auch ein Relegationsverfahren zur Ermittlung
von zusätzlichen Aufsteigern bzw. zur Auffüllung der übergeordneten Spielklassen eingeführt
werden.
Diese Verfahren kann wahlweise auch getrennt in Herren-, Damen-, Jungen- bzw. Mädchenligen
eingeführt werden.
Die Entscheidung über die Einführung trifft für die Verbandsebene der Vorstand Sport, für
die Bezirksebene der Bezirksrat und für die Kreisebene der Kreistag.
Weitere Einzelheiten sind in entsprechenden Durchführungsbestimmungen zu regeln.
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