Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
Also zunächst mal finde ich das Teil super als Anschauungs-Objekt und danke Dir im Namen aller Regelforums- Besucher für Deine Mühe.
Ich glaube, dass Dir die meisten Oberschiedsrichter aber den Spaß verderben würden, denn
- auf beiden Seiten bleibt jetzt nur noch ein sehr kleiner Bruchteil des Schlägerblattes übrig: Auf der roten, weil nur wenig Belag drauf ist, und auf der schwarzen, weil Du nur oberhalb der Schnittkante (also da wo Du das Belaglogo hinmontiert hast) einen durchlaufenden Belag hast;
- und damit würden wohl die meisten argumentieren, dass hier nicht mehr von dem "dem Griff am nächsten liegenden Teil" gesprochen werden kann.
- Mit den PH-Spielern kannst Du dem OSR nicht gegen-argumentieren, denn die haben zumindest auf der "aktiven" Seite die Holzfläche komplett bedeckt, und auf der "passiven" Seite weit mehr als 50% beklebt oder angemalt.
Ich gebe aber zu, dass wir zu diesem Punkt nun herausgearbeitet haben, dass es keine "messbare" Vorgabe in den Regeln gibt, sondern es auf die Ermessensentscheidung des OSR ankommt. Kein schlechter Thread nach dem nicht so spannenden Anfang.
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Einspruch:
1. Die Chinesen haben keine komplette bedeckung der Schlägerfläche auf der Aktiven Seite. mein Vater hat so einen fertigen Penholderschläger zuhause. da ist zwischen Griff und Belagkante ein Streifen von va 2 CM frei wo sie Daumen und Zeigefinger liegen haben. Muss nicht zwangsläufig bei allen so sein. Habe mir bei Ryu nochmal nen Foto angeguckt (ok ist Korea) der hat da auch ca 1,5 cm frei. He Zhi Wen ebenfalls. Also völlig bedeckt ist da die Schlagfläche nicht. Da ist immer ein gleichbreiter Streifen zwische Griff und Belagkante frei. Und wo steht wie breit der sein darf? 2 cm ? 5 ? 10???? Oder irgend ne Prozentangabe?
2. Bei dem Schwarzen ist das kein durchgehender belag. Nur ist hier die Fläche die beim roten "frei" ist mit einem beliebigen Material belegt. das sit genauso zulässig wie ganz frei lassen. Was ist daran falsch? Weil es auch schwarz ist? Dann mach ich da was rotes hin auch kein problem nur dann sind ja beide seiten Rot (großteils)?
Also mit welcher in den regeln oder Richtlinien festgelegter begründung will man diese beiden Schlägerseiten nicht zulassen???
Wie gesagt ich kann nirgends finden das X Prozent mit Belag bedeckt sein müssen? Nur eben das nur die Fläche frei sein darf wo die Finger liegen. Ich Zeige den Schläger mit der gezeigten Griffhaltung vor also ist es die Fläche die die Finger bedecken. Also muss der Schläger zu Spielbeginn so zugelassen werden und im Nchhinein hast du ja selber gesagt spielt es keine Rolle wenn man dreht oder umgreift.