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AW: Regelund ihre Nachprüfbarkeit
Wieso, 5.2.1 enthält doch eine klare Begründung? Wenn du eine Griffhaltung vorzeigst und dementsprechend den Schläger anfertigst, die du praktisch nicht einsetzt, ist doch B 5.2.1. eine klare Begründung. Allerdings greift das latürnich nicht von vornherein.
Wer weiß, vielleicht kommen auf diesem Wege die GLN zurück... ;-)
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