Zitat:
Zitat von Die Macht im Norden
Naja, aber das ist nunmal das Thema dieses Threads und in Dirks Fall ist der Bereich der frei gelassen (bzw. mit einem beliebigen Material belegt) wurde, genau der Bereich, wo die Finger (in diesem Extremfall) liegen.
Das Belagmaterial bedeckt das Blatt ja völlig, nur eben im Bereich der Finger nicht.
Ich gebe zu, dass das alles Haarspalterei ist, aber Dirks Extrembeispiel soll ja auch nur zeigen, dass es keine klar definierten Grenzen gibt. Bis wann ist das frei lassen des dem Griff am nächsten Bereiches erlaubt und ab wann ist es nicht mehr erlaubt? Es gibt keine Regel, die den Beispielschläger verbietet, sonst könnte man im Zuge dessen auch verlangen, jeden Penholderschläger aus dem Verkehr zu ziehen.
Was passiert eigentlich, wenn ein Penholderspieler, der die Rückseite des Schlägers nur angemalt hat plötzlich den Schläger dreht? Der Schläger wurde ja zugelassen, ab dann darf der Spieler mit dem kompletten Schläger den Ball zurück schlagen, oder?
@ JanMove: Das die Aufschlagregel nicht entsprechend umgesetzt wird, ist ja kein Problem der Regel als solches bzw. deren Formulierung, sondern, wie du schon schriebst der Durchsetzung in der Praxis. Kontrollierbar ist diese Regel schon ... nur macht es keiner
Bezüglich der Belagtuning, glättungs, klebungs - Geschichte muss ich dir aber Recht geben, gerade in den tieferen Ligen gibt es überhaupt keine Kontrollmöglichkeiten
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@tt-trommler
Ja die Fläche muß völlig bdeckt sein richtig ABER Eben mit der Ausnahme der Fläche wo die Finger liegen diese Fläche darf frei bleiben oder eben mit beliebigem Material bedeckt sein.
Man kann zur Lösung einer Regelfrage ja nicht nur Regel A anführen wenn es eine Regel B gibt, die genau den Ausnahmefall beschreibt. Und beide Regeln zusammen ergeben eben die Zulässigkeit in meinen Augen.
Man könnte es auch anders rum aufziehen.
Regel B zuerst nehmen. Die Fläche, die dem Griff am nächsten ist wo die Finger liegen darf frei sein (oder mit beliebigem Material bedeckt) und die restliche Fläche, die über bleibt muß von einem zugelassenen Belag völlig bedeckt bleiben. Das ist die Folge aus beiden Regeln und die habe ich so umgesetzt
Nach deiner Definition. Die ganze Fläche muss völlig bedeckt sein dürfte ein Ryu seinen Schläger nicht spielen oder He Zhi Wen auch nicht da ja zwischen Griffende und Belagkannte bei beiden ein freier Streifen ist und somit nicht völlig bedeckt. Dürfen sie aber da es die zweite Regel gibt die die Ausnahme beschreibt. Ebenso Dürfte dann genau genommen eigentlich niemand seinen Schläger spielen, weil bei allen neben den Griffschalen eine kleine Fläche des Holzes (je 1 qcm) auch nicht bedeckt ist also keine völlige bedeckung wenn man es genau nimmt.
Aber wie gesagt Regel A völligt bedeckt Regel B Ausnahme die Fläche wo die Finger liegen. Beides erfüllt.
Penholder: Wenn eine Seite nur angemalt ist oder komplett anders belegt (nicht nur da wo die Finger liegen) muss sie trotzdem rot oder schwarz sein (je nachdem wie die andere regelgerechte Seite belegt ist) und dann wird der SRaT vor dem Spiel sagen: Der Schläger ist ok und darf benutzt werden außer Schläge mit der angemalten Seite sind verboten. Wird diese Seite zum Schlagen benutzt (absichtlich oder unabsichtlich) bekommt der Gegner den Punkt. Alle anderen Schläge mit der belegten Schlägerseite, der Kante, dem Finger, dem Griff usw sind zulässig.
Zur Aufschlagregel:
Es gibt Regeln die können nicht kontrolliert werden weil es keine Messgeräte gibt (Tuner glatte Noppen).
Es gibt schwammig formulierte Regeln, die so oder so ausgelegt werden können.
Es gibt Regeln die ungenau sind wie wir ja an meinem Schläger sehen
Es gibt Regeln, die genau sind aber in der Praxis besonders in unteren Klassen "vernachlässigt" werden
Es gibt Regeln die man praktisch nicht durchsetzen kann, weil in unteren Klassen der SRaT kein "unparteiischer" ist.
Und es gibt noch Regeln die die Spieler in gegenseitigem Einvernehmen außer Kraft setzen. Entweder durch Absprache oder weil sie bei Verstößen dagegen nichts sagen.