
13.04.2010, 11:12
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Foren-Stammgast 1000
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AW: Regelund ihre Nachprüfbarkeit
Zitat:
Zitat von Die Macht im Norden
Naja, aber das ist nunmal das Thema dieses Threads und in Dirks Fall ist der Bereich der frei gelassen (bzw. mit einem beliebigen Material belegt) wurde, genau der Bereich, wo die Finger (in diesem Extremfall) liegen.
Das Belagmaterial bedeckt das Blatt ja völlig, nur eben im Bereich der Finger nicht.
Ich gebe zu, dass das alles Haarspalterei ist, aber Dirks Extrembeispiel soll ja auch nur zeigen, dass es keine klar definierten Grenzen gibt. Bis wann ist das frei lassen des dem Griff am nächsten Bereiches erlaubt und ab wann ist es nicht mehr erlaubt? Es gibt keine Regel, die den Beispielschläger verbietet, sonst könnte man im Zuge dessen auch verlangen, jeden Penholderschläger aus dem Verkehr zu ziehen.
Was passiert eigentlich, wenn ein Penholderspieler, der die Rückseite des Schlägers nur angemalt hat plötzlich den Schläger dreht? Der Schläger wurde ja zugelassen, ab dann darf der Spieler mit dem kompletten Schläger den Ball zurück schlagen, oder?
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Von "völlig bedecken" habe ich und wohl 99% meiner Mitmenschen sowie 99,999 % meiner Mit-SR-Kollegeneine andere Vorstellung d.h. solche Schläger werden nicht zum Spiel zugelassen auch wenn in den Regeln nicht steht wie gross der Bereich für die Finger sein darf.
Natürlich darf ein Penholderspieler mit angemalter Rückseite seinen Schläger drehen - sein Problem wird nur sein dass jeder Ball den er mit der angemalten Seite trifft als Fehler gewertet wird.
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Cogito sum res cogitans
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