
13.04.2010, 15:16
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AW: 1. Kreisklasse Gr. 2 2009/2010
Zitat:
Zitat von Ralf Kröll
Eigentlich wird auf keinem Gesetzlichen Feiertag gespielt (Fronleichnam, Totensonntag usw) sogar Karnevalssamstag gehört dazu, sollte der Tag der Arbeit nicht mit dazu gehören? Wenn ich mich irre bitte ich um Berichtigung. Vielleicht ist es ja auch möglich das sich die Vereine, die es Betrifft, sich untereinander auf einen Termin einigen. 
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lt. Wettspielordnung sollen nur die Weihnachts ‐, Oster‐ und Pfingstfeiertage, Neujahr, Totensonntag, Volkstrauertag, Karfreitag, Allerheiligen und Karneval spielfrei bleiben.
Als verbindliche Spieltage gelten Samstage, Sonn ‐ und Feiertage mit Ausnahme der o.g. genannten Tage......
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