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Alt 13.04.2010, 15:16
Ducky Ducky ist offline
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Zitat:
Zitat von Ralf Kröll Beitrag anzeigen
Eigentlich wird auf keinem Gesetzlichen Feiertag gespielt (Fronleichnam, Totensonntag usw) sogar Karnevalssamstag gehört dazu, sollte der Tag der Arbeit nicht mit dazu gehören? Wenn ich mich irre bitte ich um Berichtigung. Vielleicht ist es ja auch möglich das sich die Vereine, die es Betrifft, sich untereinander auf einen Termin einigen.
lt. Wettspielordnung sollen nur die Weihnachts, Osterund Pfingstfeiertage, Neujahr, Totensonntag, Volkstrauertag, Karfreitag, Allerheiligen und Karneval spielfrei bleiben.

Als verbindliche Spieltage gelten Samstage, Sonn
und Feiertage mit Ausnahme der o.g. genannten Tage......
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