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Alt 14.04.2010, 13:25
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silverchris silverchris ist offline
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AW: Aufstiegsskandal

Zitat:
Zitat von w_W_ Beitrag anzeigen
Moin.

Ich bin auch im ttvn und habe mal einen Kreisschriedsrichterlehrgang,
sowie diverse Telefonate mit unserem früheren Kreis- / Bezirkssportwart
unter anderem auch genau zu diesem Thema genossen.

(Die Macht im Norden hat dazu eigentlich auch schon alles geschrieben.)

Irgendwie habe ich im Hinterkopf, daß es im TTVN keine Karenzzeit gibt.
Der Spielbeginn ist der Spielbeginn. Ist eine der beiden Mannschaften zum
Spielbeginn nicht in ausreichender Mannschaftsstärke spielbereit angetreten,
so hat sie das Spiel verloren. Ja, die Regel ist Mist. Aber sie existiert nun mal.

Warum existiert sie (immer noch)?
Eine nicht angetretene Mannschaft wird mit einem Ordnungsgeld belegt.
Es wäre eine Gebühren-, d.h. eine Geldeinnahme- Quelle.


Was heißt das?
Euer Gegner, die Heimmannschaft, hat entsprechend der Regel gehandelt
und war im Recht, ... wenn sie denn auch belegen kann, daß Ihr nicht
pünktlich da gewesen seid.

Hat die Heimmannschaft das denn irgendwie belegt?
Warum behauptet Ihr nicht einfach, 15 Min vor Spielbeginn
da gewesen zu sein? Wäre genau so dreist. Aber an einen Beweis
um Eure Verspätung zu belegen, hat der Chaot der Heimmannschaft doch
wohl auch nicht gedacht, oder? Eben. Dann steht Aussage gegen Aussage ;-)
(Schade für Dich, wenn er hier mit liest und das nun nachträglich belegt.)

Dann wäre auch die Entscheidung des Staffelleiters interessant.
Man werfe dem Chaoten der Heimmannschaft einfach vor, er könne die
Uhr nicht lesen und hätte die Halle zu früh, d.h. vor Spielbeginn verlassen.
Ihr bräuchtet nur ein zwei Zeugen als Beleg dafür, daß Ihr rechtzeitig
da gewesen seit. Damit will ich aber nur deutlich machen, daß diese
Regelung ohne Toleranzzeit einfach nicht in Ordnung ist.

Nichts desto trotz: So etwas macht man nicht.
Gerade im Jugendbereich macht man so etwas nicht - weder auf den
Spielbeginn zu bestehen, noch zu behaupten, rechtzeitig da gewesen zu sein.


BTW:
Ebenso gibt es eigentlich ein Ordnungsgeld, wenn die Mannschaft
nicht in einheitlicher Kleidung antritt... macht Ihr das immer?
Also: Es gibt immer irgendwo "Fallstricke" im Regelwerk, so
das man sich immer zwei mal im Leben wieder sehen und
das Leben schwer machen kann. Am Ende hat keiner
was von solchen Aktionen. Legt Protest ein beim
Staffelleiter. Der wird aber entsprechend der
Regel dem. Heimverein recht geben.

Dann auf die Begründung achten und den Beleg dafür einfordern,
das ihr nicht rechtzeitig da gewesen sein sollt. Die Uhr in dem
Auto der Fahrer- Mama ging 15 Minuten vor, damit Papa immer
rechtzeitig zur Arbeit kommt. damit seid Ihr 5 Min zu früh da gewesen.
Nun bittet um einen Beleg.... Das müßte dem Staffelleiter eigentlich zu
dumm werden, so daß er bis zum Ende der Saison, diesen Sonntag ein
Wiederholungsspiel ansetzen könnte.... wenn ihr Glück habt.

BTW: Höhere Gewalt wie Unwetter- Katastrophen
scheiden ja wohl auch als Ausrede eh von vornherein aus...

ich versuch mal eine rechrliche Aufarbeitung:


Zitat aus der Wettspielordnung des NTTV

5.12.1 Bei verspätetem Eintreffen einer Mannschaft
innerhalb von 30 Minuten nach dem offiziellen
Spielbeginn ist das Spiel noch auszutragen. Die
verspätet eintreffende Mannschaft ist mit einer
Ordnungsgebühr gem. 7.7.8 zu belegen.



nicht so in Niedersachen beim TTVN!!!

13 Spielbereitschaft
a Der Mannschaftskampf hat pünktlich zur festgelegten Anfangszeit zu beginnen. Eine
Mannschaft gilt als spielbereit, wenn sie zur Begrüßung mit mehr als der Hälfte der nach
dem jeweiligen Spielsystem erforderlichen Spieler antritt.
b Eine zur Begrüßung zu Beginn eines Mannschaftskampfes nicht vollständige Mannschaft
kann sich während des Mannschaftskampfes unter Beachtung von WO/AB D 3.1 ergänzen.
c Tritt eine Mannschaft zu einem Mannschaftskampf verspätet an und wird der Mannschaftskampf
trotzdem ordnungsgemäß begonnen, so wird er entsprechend seinem Ausgang
gewertet.
Seite 112 WO/AB, Abschnitt J: Bestimmungen für die Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb
d Bei Koppelspielen an einem Tage muss der Gastgeber des zweiten Mannschaftskampfes
eine Stunde auf den Gast warten, falls die Spielzeit des ersten Mannschaftskampfes
überschritten wird. Als Normalspielzeit für einen Mannschaftskampf gelten dabei drei
Stunden, die Überschreitung ist vom Gastgeber des ersten Mannschaftskampfes auf dem
Spielberichtsformular zu bescheinigen.
e Fällt ein Mannschaftskampf wegen Nichterscheinens einer Mannschaft aus, so kann er neu
angesetzt werden, wenn das Nichterscheinen durch höhere Gewalt verursacht war. Die bei
einer Neuansetzung entstehenden Fahrtkosten sind von den beteiligten Vereinen zu gleichen
Teilen zu tragen. Bei durch Nichterscheinen einer Mannschaft ausgefallenem Mannschaftskampf
ist der rechtzeitige Reiseantritt in jedem Falle nachzuweisen.
f Begründet eine Mannschaft ihre Verspätung oder ihr Ausbleiben mit dem Ausfall eines
privaten Verkehrsmittels, so unterliegt sie einer erhöhten Beweispflicht. Sie kann, falls eine
Neuansetzung nicht gerechtfertigt erscheint, für die dem Heimverein entstandenen Kosten
(Hallenmiete) ersatzpflichtig gemacht werden.
g Die Entscheidung, ob in einzelnen Sonderfällen höhere Gewalt vorgelegen hat, trifft für alle
Spielklassen unterhalb der Oberligen der Vizepräsident Wettkampfsport des TTVN auf
Anfrage der spielleitenden Stelle. Der Anfrage sind alle Beweismittel beizufügen.
h Sechser- und Vierer-Mannschaften spielen grundsätzlich an zwei Tischen, Dreier- und
Zweier-Mannschaften an einem Tisch. Der Heimverein kann die Anzahl der Spieltische um
einen erhöhen. Weigert sich die Gastmannschaft, an dem zusätzlichen Tisch zu spielen, so
liegt ein Grund für eine nachträgliche kampflose Wertung zugunsten der Heimmannschaft
vor.
i Wird ein Mannschaftskampf an mehr als einem Tisch ausgetragen, müssen die Tische vom
gleichen Typ sein. Weitere Erhöhungen der Tischzahl und das Spielen an unterschiedlichen
Tischen können nur mit Zustimmung des Gegners erfolgen.
j Als Normalspielzeit für die in WO/AB D 10.5 genannten Spielsysteme gelten dabei drei
Stunden. Kann diese Normalspielzeit in einem Mannschaftskampf nicht eingehalten werden,
so sind die beteiligten Mannschaften verpflichtet – soweit es nach der jeweils
vorgeschriebenen Spielreihenfolge möglich ist – auch an mehr Tischen zu spielen.
k Die für das jeweilige Spielsystem festgelegte Reihenfolge muss eingehalten werden. Für die
Ansetzung der einzelnen Spiele ist dabei folgendes zu beachten: Soweit der
Mannschaftskampf an zwei Tischen ausgetragen wird, sind die beiden ersten Spiele
gleichzeitig anzusetzen. Das jeweils folgende Spiel wird an dem zuerst frei gewordenen
Tisch angesetzt. Unabhängig von dieser Regelung steht jedem Spieler nach Beendigung
eines von ihm ausgetragenen Spiels eine Pause von fünf Minuten zu. Darüber
hinausgehende Spielverzögerungen sind zu vermeiden.
l Ist ein Spieler zwei Minuten nach Aufruf nicht spielbereit, so geht dieses Spiel kampflos an
den Gegner. Bei Fehlen beider Gegner wird der Punkt nicht gewertet und in der Abwicklung
des Mannschaftskampfes fortgefahren.
14 Unvollständiges Antreten
a Tritt eine Mannschaft nicht in der Sollstärke an, so wird sie für jeden fehlenden Spieler mit
einem Ordnungsgeld belegt.
15 Mindeststärke
a Eine Mannschaft muss in folgender Mindeststärke antreten:
4 Spieler bei 6er-Mannschaften,
3 Spieler bei 4er-Mannschaften,
2 Spieler bei 3er-Mannschaften,
2 Spieler bei 2er-Mannschaften
b Tritt sie mit weniger Spielern an, gilt das als Nichtantreten.
16 Nichtantreten
a Tritt eine Mannschaft, außer in begründeten Fällen, nicht an, so wird der Mannschaftskampf
kampflos für den Gegner als gewonnen gewertet.
b Bei Nichtantreten einer Mannschaft sind dem Gegner für das Hinspiel bzw. für das noch
auszutragende Rückspiel die Fahrtkosten für einen Pkw (Vierermannschaft) bzw. zwei Pkw
(Sechsermannschaft) zu erstatten (0,26 € pro km/Pkw). Bei gekoppelten Spielen sind die
anteiligen Fahrtkosten (50% bzw. 33 1/3%) zu ersetzen. Zusätzliche Kosten für auswärtige
Spieler bleiben dabei unberücksichtigt.
WO/AB, Abschnitt J: Bestimmungen für die Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb Seite 113
c Eine eventuelle Fahrtkostenforderung ist vom Gegner innerhalb von 14 Tagen an die
spielleitende Stelle zu richten, die für die Geltendmachung dieser Forderung bei der
nichtantretenden Mannschaft verantwortlich ist. Bezüglich des Nichtzahlens oder nicht
rechtzeitigen Zahlens werden solche Fahrtkostenforderungen wie Ordnungsgelder

demnach reichen 10 Minuten für ein Nichtantreten aus! allerdings gibt es die Möglichkeit der Neuansetzung (Nichtverschulden)

ich kannte das bisher nur aus der Regelung des NTTV nicht des TTVN, die Regelung bedarf der Überarbeitung im Sinne der Vorschrift des NTTV, zusammenfassend lässt sich sagen spielt man ab Oberliga in Niedersachsen kann man sich 30 Minuten verspäten (Zuständig dann NTTV!) spielt man darunter müssen zum Spielbegin mehr als die Hälfte der Spieler anwesend sein. oder täusch ich mich da?
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