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AW: Aufstiegsskandal
Was auch immer damit gemeint ist.
Auszug aus der WO
12 Begrüßung
a Beide Mannschaften stellen sich vor der festgesetzten Anfangszeit zur Begrüßung auf.
13 Spielbereitschaft
a Der Mannschaftskampf hat pünktlich zur festgelegten Anfangszeit zu beginnen. Eine
Mannschaft gilt als spielbereit, wenn sie zur Begrüßung mit mehr als der Hälfte der nach
dem jeweiligen Spielsystem erforderlichen Spieler antritt.
b Eine zur Begrüßung zu Beginn eines Mannschaftskampfes nicht vollständige Mannschaft
kann sich während des Mannschaftskampfes unter Beachtung von WO/AB D 3.1 ergänzen.
c Tritt eine Mannschaft zu einem Mannschaftskampf verspätet an und wird der Mannschaftskampf
trotzdem ordnungsgemäß begonnen, so wird er entsprechend seinem Ausgang
gewertet.
Seite 112 WO/AB, Abschnitt J: Bestimmungen für die Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb
d Bei Koppelspielen an einem Tage muss der Gastgeber des zweiten Mannschaftskampfes
eine Stunde auf den Gast warten, falls die Spielzeit des ersten Mannschaftskampfes
überschritten wird. Als Normalspielzeit für einen Mannschaftskampf gelten dabei drei
Stunden, die Überschreitung ist vom Gastgeber des ersten Mannschaftskampfes auf dem
Spielberichtsformular zu bescheinigen.
e Fällt ein Mannschaftskampf wegen Nichterscheinens
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