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Alt 15.04.2010, 01:58
Lrephcsak Lrephcsak ist offline
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Zitat:
Zitat von NicoZ Beitrag anzeigen
Da ist in sich kein Widerspruch. Ich beginne ernsthaft am Leseverständnis zu zweifeln, ähnlich den Argumenten "Ich darf doch immer wenn ich will den Schläger wechseln, muss den nur vorzeigen" (das ist Blödsinn).

Schwarz auf weiß steht da - ohne jegliche Kommentierung ob das jetzt gut oder korrekt oder was auch immer ist.
Wie gesagt: Auch ich verstehe die WO des TTVN (oh Gott, habe eben reingeschaut, dagegen ist das WTTV-Monstrum ja noch harmlos) so, daß zu spät = verloren ist, die Praxis kenne ich sowieso nicht.

Dennoch kann man mit der WO ein wenig argumentieren (@Schupfer: Aufpassen!), man weiß ja nie, an was für einen Staffelleiter / Spruchausschüßler man gerät.

Ziel: Auf jeden Fall bestreiten, daß ihr nicht angetreten seit.
Argumentation dazu:
- kampflose Wertung gegen euch müßte sich auf WO TTVN J 19 b.g stützen. 1. Alternative (nicht angetreten) fällt weg, da ihr am Spielort wart. Also greift 2. Alternative: "so spät angetreten, daß das Spiel nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte"
- fraglich ist hier, wie "nicht ordnungsgemäß durchgeführt" zu verstehen ist. Das einzige möglicherweise "nicht ordnungsgemäße" war die 10minütige Verspätung. Dann müßten jedoch verspätete Spiele grundsätzlich als "nicht ordnungsgemäß" angesehen werden. Jetzt der springende Punkt: Diese Auslegung, daß verspäteter Spielbeginn direkt "nicht ordnungsgemäß" impliziert, widerspricht WO J 13 c, in dem ein verspäteter Beginn ausdrücklich als "ordnungsgemäß" bezeichnet wird.
- es folgt, daß eine Verspätung nicht zwangsläufig dazu führt, daß von "kann nicht ordnungsgemäß ausgetragen werden" zu sprechen ist
- da eine genaue Regelung im TTVN fehlt, ab wieviel Verspätung ein Spielbeginn nicht mehr "ordnungsgemäß" ist, kann zur Auslegung der TTVN Bestimmung "nicht ordnungsgemäß" die Regelung im übergeordneten NTTV herangezogen werden, wonach 30 Min hinzunehmen sind
- mit 10 Minuten verspätung war eine ordnungsgemäße Durchführung nach TTVN also noch gegeben
- die Heimmannschaft ist nicht angetreten, da sie den Beginn des Meisterschaftskampfs ohne stichhaltige Begründung verweigert hat, das Spiel ist also kampflos gewonnen für euch zu werten

Ist zumindest nicht völlig abwegig.
Ob ihr damit durchkommt, ist eine andere Frage, beim Staffelleiter (immer noch nicht gemeldet?!?) würd ich's auf jeden Fall mit dieser Argumentation zur Auslegung von "nicht ordnungsgemäß" versuchen, ob ihr dafür Geld beim Kreisgericht riskieren wollt, müßt ihr wissen.

Richard
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