Zitat:
Zitat von Vektor
Es scheint in der Tat etwas verwirrend, wer hierfür nun zuständig ist ...
Das (insgesamt sehr gelungene) WTTV-Infoblatt zum Thema ist ja in drei Teile gegliedert:
1) Beschluss des DTTB (Zusammenfassung)
2) Umsetzung im WTTV (durch Beirat abzusegnen)
3) Konsequenzen im WTTV
Von der Westdeutschen Mannschaftsmeisterschaft ist weder unter 1) noch unter 2) die Rede.
Unter 3) findet man eigentlich nur Punkte, die sich aus dem unter 1) und 2) geschriebenen ergeben bzw. diese Dinge noch einmal erhellen.
Einzige Ausnahme: Die "Konsequenz", dass die WMM neu organisiert wird.
Aus dem Blatt ist nicht erkennbar, ob 1) oder 2) dies wirklich erfordert.
Gehört dieser Punkt vielleicht eher unter 2) und wäre somit "Beiratssache"?
Oder ist diese Änderung ohne Beschluss eines solchen Gremiums möglich? (eher unwahrscheinlich, oder?)
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siehe dazu WO E 8 Mannschaftsmeisterschaften
"In jeder Spielzeit werden Mannschaftsmeister der Jungen, Mädchen, Schüler und Schülerinnen
ermittelt.
Für die Ermittlung beschließt der Jugendausschuss des WTTV Durchführungsbestimmungen,
die sich,
insbesondere bezüglich der Spielberechtigung, an den Durchführungsbestimmungen der Deutschen
Mannschaftsmeisterschaften orientieren.
Die Teilnehmer an den Deutschen Mannschaftsmeisterschaften der Jungen, Mädchen, Schüler und
Schülerinnen qualifizieren sich bei den Westdeutschen Mannschaftsmeisterschaften.
Die Spiele um die Ermittlung der Westdeutschen Mannschaftsmeister, ggf. auch separat angesetzte
Runden der Bezirke und Kreise, sind keine Meisterschaftsspiele im Sinne des Abschnitts G."
Das Unterstrichene ist damit auch der klare Auftrag an den Jugendausschuss, in dieser Situation die Durchführungsbestimmungen anzupassen.
Thomas Suchantke