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Alt 19.04.2010, 09:28
pingpongpapst pingpongpapst ist offline
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AW: Wechsel der Spielberechtigung nach Ablauf der Wechselfrist

Zitat:
Zitat von long_pips Beitrag anzeigen
Soweit ich weis, reicht es sogar aus den Verband zu wechseln. Z.B du ziehst von NRW Nach Bawü während des Laufenden Spielbetriebes ist es möglich auch nach der wechselfrist in die Verbandsrunde einzusteigen.

Aber wie mein Vorredner schon sagte, es ist abhängeg von der Satzung des jeweiligen Verbandes.

Die andere Frage die sich stellt ist: Was pasiert wenn du beine Spielberechtigung im AUsland erhälst und dann wärend der Runde bzw. nach der Wechselfrist zurückkommst da sich dein Wohnort ja nicht geändert hat bzw. der Verband.
Das ist nun völliger Unsinn. Die Wettspielordnung gilt für den gesamten DTTB, also gilt auch der 31.05. als bindender Wechseltermin. Egal von wo nach wo man zieht.
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aka Thorsten Kleinert
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