Zitat:
Zitat von NicoZ
Könnte man nicht - die fehlende Mannschaft tritt nicht mit mindestens Sollstärke/2+1
=> J15a
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Laut WO anscheinend Grauzone da sich anscheinend, die Beiden "Paragrafen"
gegenseitig ausschließen.
TTVN-WO/AB J13 c "
Tritt eine Mannschaft zu einem Mannschaftskampf verspätet an und wird der Mannschaftskampf
trotzdem ordnungsgemäß begonnen, so wird er entsprechend seinem Ausgang gewertet."
Wobei sich das antreten nicht auf eine Verspätung beziehen könnte, sondern lediglich auf das die Mannschaft in einer
mindeststärke anzutreten hat, wenn sie dann da ist.
Auslegungssache :-)