|
AW: Zu spät erschienen!
TTVWH - WO/AB D 33
33 Spielbereitschaft
33.1 Das Spiel beginnt pünktlich zur festgesetzten Anfangszeit mit der Begrüßung der Mannschaften. Sind die Mannschaften zur festgesetzten Anfangszeit in Mindeststärke anwesend, so muss mit dem Mannschaftskampf begonnen werden. Eine Mannschaft, die anwesend ist, aber einen verspäteten Beginn verursacht, wird mit einer Geldstrafe belegt, in besonders
schweren Fällen mit Spielverlust und Geldstrafe.
33.2 Erscheint eine Mannschaft nicht rechtzeitig oder ist sie nicht in Mindeststärke anwesend, so hat die andere Mannschaft 30 Minuten (bei Koppelspielen 60 Minuten) zu warten. Kommt die fehlende Mannschaft innerhalb dieser Zeit, so muss (ggf. unter Protest) gespielt werden. Der
Spielklassenleiter entscheidet bei Nichtantreten oder Zuspätkommen über die Wertung des Spiels.
Hinweis:
Die 30 Minuten sind keine Karenzzeit. Es muss aber gespielt werden, denn darüber, ob für das Zuspätkommen ein wichtiger Grund vorlag oder nicht, entscheiden nicht die beteiligten Mannschaften, sondern der Klassenleiter. Die Praxis zeigt: in etwa 99 von 100 Fällen liegt für Zuspätkommen kein wichtiger Grund im Sinne der Vorschriften vor.
Der "wichtige Grund" wird nur geprüft, wenn unter Protest gespielt wird. Ist dies nicht der Fall, wird das Spiel gewertet wie gespielt (ein nachträglicher Protest ist nicht möglich).
|