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Alt 23.04.2010, 19:22
markx markx ist offline
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Zitat:
Zitat von long_pips Beitrag anzeigen
Was bedeutet "nahezu senkrecht"
Mindestens 16 cm hoch.
Den SR, der den Unterscheid zwischen 14cm und 16 cm sieht, möchte ich sehen.
Im Gegensatz zu dem Nichtantreten sehe ich hier schon eher Diskussionspotential.
16cm: Klar, geht nicht genau. Außer man hat einen weiteren Schiedsrichter, der sich mit einem 16cm Lineal beim Aufschläger postiert und so gut wie möglich beim Ballwurf nachmisst...
Im Ernst: Ich finde "so hoch wie's Netz" nicht ganz schlecht, man hat eine Vergleichsmöglichkeit, und auf irgendwas muss man sich ja festlegen. Die Hauptsache ist ja "überhaupt gut sichtbar hochgeworfen" - keine Sau interessiert, ob's 15 oder 17cm waren.
Was wäre die Alternative: "Über Kopfhöhe"? Gibt Chaos bei Anfängern und wohl auch >50% in den unteren Klassen, die das nicht gebacken kriegen. Bis auf Schulterhöhe? Gibt Spezialisten, die den Aufschlag mit waagrecht weggestrecktem Arm machen. Müssen die dann gar nicht hochwerfen? Was ist mit Aufschlägen, wo man extrem in die Knie geht ("Überkopfkickaufschlag")? Auch nicht hochwerfen? etc. Müsste man sich schon gut überlegen.

"Nahezu senkrecht" ist hier schon diskutiert worden. Ist halt auch etwas Ermessenssache, was ich durchaus ok finde.

Wie du aber schon an den beiden Beispielen siehst, kann man's wohl nie allen und immer recht machen. Einmal sind die "16cm" nicht exakt messbar (analog wäre wohl "etwa Unterarmlänge" zu schwammig), einmal ist "nahezu senkrecht" zu schwammig (und "maximal 5° abweichend von der Senkrechten" wäre wieder nicht exakt anwendbar).
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