|
AW: Verbandstag 2010
§ 7
Mitgliedschaft und Verbandszugehörigkeit
(1) Mitglieder
Die dem BTTV angeschlossenen Vereine bzw. deren Abteilungen sind Verbandsmitglieder im Sinne der Satzung und der Ordnungen.
(2) Verbandszugehörigkeit
Die Mitglieder der Vereine sind Angehörige des BTTV (Verbandsangehörige). Die Verbandsangehörigkeit wird erworben und verloren mit der Zugehörigkeit zu einem Mitgliedsverein.
§ 8
Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Rechte
a) Die Vereine haben Stimmrecht auf dem Verbandstag. Das Stimmrecht wird durch volljährige Vereinsvertreter als Delegierte ausgeübt.
|