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Zitat von magictoto
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Die sofortige Erteilung einer Spielberechtigung im Zuge eines Wechsels ist – ohne Beachtung der in Punkt 4.1 genannten Fristen, aber unter Einhaltung der in Punkt 5 enthaltenen Formvorschriften – nur dann möglich, wenn seit dem letzten Einsatz für den bisherigen Verein in einem Meisterschafts‐ oder Pokalspiel mindestens ein Jahr vergangen ist
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Wie gesagt war in der vorigen Fassung von einem "Wiederaufleben" der (nach einer vorher gelöschten) Spielberechtigung die Rede; das ist inzwischen gestrichen, sodass auch ich der Meinung bin, dass formal alles in Ordnung ist.
Aber als Konsequenz sollte man die WO dahingehend ändern, dass solche Fälle nicht mehr möglich sind. Es kann doch nicht sein, dass Vereine vor dem letzten Spieltag click-tt nach Spielern durchsuchen, die ein Jahr nicht gespielt haben, und diese dann für ein Spiel verpflichten (PS. In Relegationsspielen dürften solche Spieler übrigens auch derzeit nicht eingesetzt werden).
Gruss Hdd