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Alt 25.04.2010, 14:31
tt-trommler tt-trommler ist offline
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Zitat:
Zitat von Lrephcsak Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß, ist das keine andere "Auslegung", sondern lediglich die aktuelle Änderung, das hessische "sehen" ist eine veraltete Version. Wurde doch glaube ich im Englischen vorangehend genauso geändert?

Ich hab zum "muß überzeugt sein, aber muß nicht mehr sehen" auf dem Lehrgang folgende Auslegung erklärt bekommen:
Wenn der SRaT im ersten Satz _sehen_ kann, daß die VH-Aufschläge korrekt sind, und der Spieler im 2. Satz augenscheinlich dieselben Aufschläge macht und dabei für den SR verdeckt, kann der SR davon "überzeugt" sein, daß die Aufschläge korrekt sind, da er sie schon im 1. Satz aus besserer Persepktive gesehen hat, er muß sie jetzt also nicht mehr "sehen", wie es nach alter Regelfassung verlangt war.

Also gilt wenn der SR es nicht eindeutig sehen kann: Alte Fassung: Abzählen; Neue Fassung: Korrekt, wenn im Satz vorher gesehen und Bewegungsabläufe im 2. Satz augenscheinlich identisch

Richard
Nochmal tja : mir hat man einmal gelehrt dass dem genauso nicht sei. Originalzitat : "derjenige der die Wahl (Aufschlag oder Seite) gewinnt muss sich sehr genau überlegen was er macht wenn er (Vorhandaufschläge von der Seite ausführt damit ich (Lehrgangsleiter) als SRaT genau sehen kann wie er sie ausführt ....." sonst bekommt er sie abgezählt
Also eines sollte ein SRaT m.E. auf keinen Fall tun, nämlich von korrekten Aufschlägen in einem Satz auf ebensolche im darauffolgenden zu schließen (bzw. davon überzeugt sein)
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