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Die Frage der rechtlichen Grundlage der Farbtabelle scheint mir immer noch nicht geklärt, niemand kennt anscheinend die entsprechende Bestimmung im Regelwerk (A oder B). Ich habe die Frage auch beim DTTB gepostet und gar keine Antwort bekommen, obwohl dort ja die Regel-Experten sitzen müssten. Deshalb wiederhole ich meine rechtliche Auffassung von dort und stelle sie zur Diskussion:
Zitat:
Der einzige Hinweis, den ich finden konnte, ist §4 Satz 7.1.
Als Nachsatz zu Satz 7 ist aber davon auszugehen, dass er sich auf Satz 7 bezieht, also dessen Auslegung darstellt. Dann wäre er so zu verstehen, dass in ihm präzisiert wird, wann eine "Behandlung" ohne rechtliche Folgen bleiben kann. Da der Begriff Behandlung definiert ist als willentliche und aktive Beeinflussung einer Sache, kann die Alterung von dieser Bestimmung nicht erfasst sein.
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Zudem scheint es für Schwarz ja keine Farbtabelle zu geben.