Egal ob man für oder dagegen ist,sollte es logisch sein, dass 'Glätten' (egal wie man es macht) unter "treating' fällt.
Um den uneinsichtigen noch eine genaueren Regelpassus zu liefern:
Technical Leaflet T4
http://www.ittf.com/ittf_equipment/p...rings_2009.pdf
"2.4.7
The covering material should be used as it has been
authorised by the ITTF without any physical, chemical or other
treatment, changing or modifying playing properties, friction,
outlook, colour, structure, surface etc."
Ich weiß jetzt nicht ob T4 durch neuere Technical Leaflets hinfällig wird, aber wenn man bedenkt, wie 2.4.7 schon in hinsicht auf das verwenden anderer Schwämme ausgelegt wird, wird T9, auch wenn dort markierter Passus nicht mehr aufgeführt ist, sicher nicht lockerer ausgelegt.
Ansonsten stellt die Frage einfach mal im Regelteil, da wird sie auch mal eher von richtigen Schiedsrichtern gesehen...