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AW: Anti künstlich altern
«Du machst das innerhalb des "Nachprüfbaren" und nicht des "Erlaubten".»
Genau um die Klärung dieser Frage geht es mir doch in dem Thread. Sobald mich jemand überzeugt, dass mein Belag nicht erlaubt ist, tausche ich ihn aus und gehe zu Deinem Plan B über, lieber Chef. Sobald mich jemand überzeugt, dass Alterung an der Luft nicht erlaubt ist, gebe ich den Plan auf — so einfach.
Aber:
Der Begriff treatment oder Behandlung ist juristisch eindeutig definiert. Es ist klar, dass Sportregeln oft nicht von Juristen formuliert werden, man spart sich die paar $ für eine ordentliche Fachberatung. Es mag also sein, dass mit treatment auch die Alterung *gemeint* war und dass dem ein Sportgericht (auch nur mit Laien besetzt) zustimmen würde. Spätestens das erste mit dem Fall befasste ordentliche Gericht würde den Funktionären aber ihr Regelwerk um die Ohren hauen. § 2.4.7 greift also als Begündung keinesfalls.
§ 2.4.7.1 greift ebensowenig, da es (1) 2.4.7 spezifiziert und damit dessen Nichtzutreffen hier zum Tragen käme und (2) lediglich «Slight deviations from continuity of surface or uniformity of colour due to accidental damage or wear» zulässt, andere Veränderungen also ausschließt, jedoch sich ausschließlich auf die Kontinuität der Oberfläche bzw. der Farbe bezieht; Alterung ändert aber nicht unbedingt die Kontinuität der Farbe sondern erst einmal die Farbtiefe.
Apropos Farbe: Die in einem vorhergehenden Beitrag in diesem Thread verlinkte Farbtabelle betraf nur die Farbe rot, die in meinem Fall uninteressant ist. Ob es eine entsprechende Tafel für schwarz gibt, weiß anscheinend keiner. Und wenn, ist mir auch nirgends im Regelwerk eine juristische Grundlage für die Farbtabelle untergekommen. Beides wäre nötig für die Beurteilung der Frage der Rechtmäßigkeit gealterter Beläge.
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