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AW: Spielkleidung beim Einspielen (TTVWH)
Ich kann nur zustimmen und (als Autor der zitierten Website) sagen, dass es uns jedenfalls in Bayern nicht einfallen würde, eine eindeutige DTTB-Regelauslegung durch "Landesrecht" in Frage zu stellen.
Denn das verbietet sich eigentlich durch eine analoge Festlegung zu Fragen der Wettspielordnung. Dort heißt es in WO A1: "Steht eine Regelung eines Verbandes zu den Bestimmungen der WO im Widerspruch, so wird sie durch die Bestimmungen der WO aufgehoben. "
Warum sollte dies für Regelauslegungen anders sein als für WO-Bestimmungen ?
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