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Zitat von stef.schnait
Jetzt bin ich mir noch sicherer, dass ich Recht hatte und auch im TTVWH keine Sonderregelungen gibt.
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Wie gesagt, zumindest nach meinem derzeitigen Kenntnisstand gibt es in dieser Sache keine Sonder"regelung" im TTVWH sondern nur eine andere Verfahrensweise. Wobei ich sicher nicht für mich in Anspruch nehme, absolut gültige Aussagen zu machen. Es ist meine Meinung zu dem Thema, mehr nicht

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... und mich nervt eben diese nicht ganz korrekte Auslegung der meisten Schiedsrichter.
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Das ist das Problem mit Auslegungen: sie können sich im Laufe der Zeit ändern oder aktualisiert werden. Die DTTB-Auslegung ist auch noch nicht Jahrzehnte alt, davor gab es dazu m.W. keine Aussage "von oben". Jetzt fällt z.B. im Rahmen eines Lehrganges der Satz "die Spieler kommen fertig in Spielkleidung an den Tisch" - womit das übliche Prozedere gemeint ist und nicht die endgültige Regelauslegung - und es fragt zufällig keiner nach ob das dann "sollen" oder "müssen" heißt. Dann bleibt das im Gedächtnis. Jetzt hat jemand nicht den wort-wörtlichen Wortlaut der Auslegung parat und wägt verschiedene Aspekte ab (Spielverzögerung, Coaching, Präsentation des Sportes, die ersten zwei Probleme werden auch in der DTTB-Auslegung explizit erwähnt) und kommt zu einem anderen Schluss - das ist denke ich obschon ungünstig doch zumindest nachvollziehbar, und in meinen Augen noch kein Grund davon gleich "genervt" zu sein. Sprich, es ist keine absolute und offensichtlich triviale Fehlentscheidung, sondern es stecken schon einige Aspekte dahinter, die man verschieden gewichten kann. Daher störe ich mich in Deiner Aussage an diesem Wort "nervt". Es gibt viele andere Sachen von denen ich früher "genervt" wäre.
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Können bei sowas (also wenn man z.B. das ganze Spiel nicht in vorgeschriebener Spielkleidung bestreiten würde) eigentlich Strafen für den Verein ausgesprochen werden? Im letzten Fall war es kein Einzelturnier sondern im Bezirkspokal.
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Wer sich weigert in korrekter Spielkleidung anzutreten (hier direkt auf das Spiel bezogen), spielt nicht. Sprich, wer keine Genehmigung des OSR hat in einer langen Hose zu spielen und sich weigert in einer kurzen zu spielen, kann (und wird im Normalfall) disqualifiziert werden - egal ob im Einzelwettbewerb oder im Mannschaftskampf. Geldstrafen gibt es nur für uneinheitliche (aber trotzem in sich jeweils korrekte) Spielkleidung bei Mannschaftskämpfen. Wie das abläuft wenn kein OSR vor Ort ist sei dann aber mal wieder dahingestellt

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