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Alt 01.05.2010, 17:33
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Zitat:
Zitat von Younger Dryas Beitrag anzeigen
Als Jurist würde ich vor jedem Gericht vertreten können, dass Liegenlassen keine, auch keine sonstige Behandlung darstellt, denn "Behandlung" setzt aktive Einflussnahme voraus.
Vielleicht wäre es für dich als Jurist interessant darüber nachzudenken, ob ein Sportverband überhaupt etwas zu Bedingung für Teilnahme an einem Wettkampf machen darf, was außerhalb des Wettkampfes liegt, nämlich "Behandlung" des Spielmaterials.

Ich bin der Meinung, dass sie es nicht dürfen, wobei sie selbstverständlich bestimmen dürfen, welche Eigenschaften der Schläger bei einem Wettkampf haben darf.

In diesem Fall wäre jegliche Änderung der Eigenschaften des Schlägers zulässig, solange diese Eigenschaften regelkonform sind.

Deshalb wäre ein glatt gewordener Sriver zulässig, weil es in den Regeln keine Einschränkung bezüglich der Reibung bei NI-Belägen gibt.
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