Zitat:
Regelauslegungen des DTTB
Belagreiniger. Das Reinigen eines Schlägers mit Sonnenblumenöl ist jedenfalls dann unzulässig, wenn dadurch bewirkt wird, dass der Belag wieder mehr Griffigkeit erhält. Dies ist eine Veränderung des Belages, die gemäß ITTR A 4.7 verboten ist. -- Die Frage zur "Genehmigung von Cleanern" etc. ist ebenfalls klar zu beantworten: Vor knapp zwei Jahren hat die ITTF sämtliche Genehmigungen von Belagsklebern und Zusatzmitteln zurückgezogen. Somit gibt es keine ITTF-Genehmigungen mehr für Belagskleber, Reinigungsmittel oder sonstige Behandlungsmaterialien.
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so auf der bayrischen Schiedsrichterseite zu lesen.
http://sr.bttv.de/regeln-und-wo/dttb-auslegungen/
Demnach ist jede Art von Reinigungsspray oder -schaum verboten?!?