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AW: Verbandstag 2010
Das betrifft ausschließlich Jugendveranstaltungen und steht sogar in der Berliner Jugendordnung drin. Da wird sogar noch mal unterschieden zwischen Schülern und Jugendlichen. Dieser Punkt ist auch sehr wichtig, da hier auf das Jugendschutzgesetz geachtet wird. Das ist also absolut nicht neu.
Wenn ich mich recht entsinne steht sogar auf den Antragsformularen für Jugendfreigaben ein Hinweis, dass es sein kann, dass Veranstaltungen bis mitten in die Nacht geben kann. Die Einverständniserklärung der Eltern entfällt ja nicht.
Dies ist also keine Änderung sondern wird schon seit vielen Jahren so gehandhabt.
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