Zitat:
Zitat von Marco H aus T in B
Ich muss mich übrigens korrigieren: Es scheint so, als würde diese doppelte Spielberechtigung automatisch im ganzen Bundesgebiet einheitlich gelten. Nur was die Jugendersatzspieler anbelangt wird den einzelnen Landesverbänden die Möglichkeit gegeben eigene Regelungen zu treffen.
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Sehe ich nicht so. Unter 3.1c) steht: Die Mitgliedsverbände können für ihren Bereich zusätzliche Voraussetzungen (z.B. ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) festlegen. Ist doch schön schwammig, kann Berlin ja einige Voraussetzungen festlegen:
-ab 16 Jahre
- ab Kreisliga
- ab 100 Kg Wettkampfgewicht
- nur wenn Mutti dabei ist usw.