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Alt 02.05.2010, 20:48
noppen4live noppen4live ist offline
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Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Wieso ist dem veranstalter nichts vorzuwerfen? Man könnte ihm zb vorwerfen dass er sicher stellen muss, das die Halle auch frei/verfügbar ist wenn er dort eine solche Veranstaltung ausrichtet. Sprich er muss sich ne schriftliche Bestätigung der Hallenvergebenden Stelle holen. Und wenn er die in der Hand hat dann kann er die auch vorzeigen und dann müssen die Handballer eben sehen ob sie auch eine solche haben....Und wenn es dann zwei Freigaben gibt für die gleiche Halle und die gleiche Zeit, ist eben auch die Frage ob ein laufendes Turnier unterbrochen werden muss oder ob das Handballspiel nicht später stattfinden kann oder dann ausfällt. Da ist dann die Durchsetzungsfähigkeit des Ausrichters angesprochen.

Da müßte man mal gucken wie dr Fall genau lag und dann ggf als Spieler von der schuldigen Stelle die Fahrtkosten für die neue Anreise einfordern
Weil ich denke das andere Beteiligten die (Teil)Schuld tragen ,aber nicht mehr dazu .
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