Zitat:
Zitat von ottilein
Sehe ich nicht so. Unter 3.1c) steht: Die Mitgliedsverbände können für ihren Bereich zusätzliche Voraussetzungen (z.B. ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) festlegen. Ist doch schön schwammig, kann Berlin ja einige Voraussetzungen festlegen:
-ab 16 Jahre
- ab Kreisliga
- ab 100 Kg Wettkampfgewicht
- nur wenn Mutti dabei ist usw. 
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Ja ok, ich habe mich da ein wenig missverständlich ausgedrückt. Was ich meine ist, dass die Landesverbände
nicht beschließen können, dass Jugendliche wie bisher entweder Erwachsenen- oder Jugendmannschaft spielen dürfen. Lediglich bei den Voraussetzung der Erteilung der Freigabe haben die Verbände Möglichkeiten Einschränkungen zu machen. Aber ist die Freigabe erstmal erteilt, darf der Jugendliche auch parallel in einer Jugendmannschaft spielen, sofern seine Mutter dabei ist und er mindestens 100kg wiegt