Zitat:
Zitat von stef.schnait
Demnach ist jede Art von Reinigungsspray oder -schaum verboten?!?
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Auf die Gefahr hin, wieder eine seitenlange Diskussion loszutreten: Nicht
jede Art
automatisch. Das ist nicht die zwingende Folgerung aus der Tatsache, dass es keine ITTF-Genehmigung für Reiniger gibt. Verboten ist, dass sie Lösungsmittel enthalten und/oder die Belageigenschaften verändern. Damit sind Reinigungsmittel auf Wasserbasis zulässig, auch wenn sie nicht mit einer "Genehmigung" versehen sind.
Würdest Du also z.B. einen reinen Wasserzerstäuber benutzen, gibt es kein Problem, auch wenn es sich um ein Aufsprayen der Flüssigkeit handelt.