Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
Das ist nicht die zwingende Folgerung aus der Tatsache, dass es keine ITTF-Genehmigung für Reiniger gibt. Verboten ist, dass sie Lösungsmittel enthalten und/oder die Belageigenschaften verändern. Damit sind Reinigungsmittel auf Wasserbasis zulässig, auch wenn sie nicht mit einer "Genehmigung" versehen sind.
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Ich finde diese Erläuterung irreführend.
Nach den Regeln sind keine Reiniger verboten, einschließlich die, die Lösungsmittel enthalten.
Andere Frage ist, das VOC-Reiniger ein Problem beim Enez-Test verursachen können.
Auch bei der Frage der ITTF-Genehmigungen für Belagskleber etc. handelt es sich um ein Missverständnis. Vielleicht ist es einfach eine falsche Übersetzung des Begriffes "ITTF approved", der sich vom "ITTF authorised" grundsätzlich unterscheidet. "ITTF approved" ist unverbindlich.