Zitat:
Zitat von Stefan77
Ja, das wäre regelkonform, WEIL er anders produziert werden würde.
|
In den Regeln gibt es keinen Bezug darauf, wie ein Belag produziert werden darf.
Zitat:
Zitat von Stefan77
Es ist aber schon geregelt, das ein Belag ab einem gewissen Grad nicht mehr die Eigenschaften hat, die Vorausstzung für den Spielbetrieb sind.
|
Selbstverständlich, wenn ein Belag ITTF-zugelassen ist, aber aus welchem Grund auch immer den Regeln nicht mehr entspricht, dann darf man nicht damit spielen.
Und nur darum kann es beim Ausdruck "wie zugelassen" gehen.
Z. B., wenn der Belag matt sein muss, ist aber nicht matt, dann darf man nicht damit spielen. Oder wenn aus rot grün geworden ist. Aber eben weil diese Kriterien in den Regeln aufgelistet sind. Deshalb werden auch Beläge nach diesen Kriterien zugelassen.
Reibung ist allerdings kein Zulassungskriterium bie NI-Belägen, genauso wie Gewicht, Geruch oder Geschmack. Deshalb macht Änderung dieser Eigenschaften den Belag nicht regelwidrig.