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Alt 21.06.2003, 08:56
Chrissy Chrissy ist offline
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Chrissy ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Wenn mir B.B. aufgrund meiner Zeilen Ausländerfeindlichkeit vorwirft, dann ist dies schon pervers.
Findet er es etwa in Ordnung, wenn jemand bei rot über die Ampel fährt? Wohl nicht. Nicht anders sind Verstöße gegen die Ausländervorschriften zu werten. Am Pranger stehen nicht die Ausländer, sondern die Vereine, die sich nicht an die Vorschriften halten.

Wer mir hier aufgrund meiner Zeilen unterstellt keine Ahnung vom Ausländerrecht zu haben, hat im Gegenteil selbst nicht kapiert, um was es geht.

Mir sind sehr wohl die Bestimmungen der Wettspielordnung bekannt, nach der EU-Ausländer keine Aufenthaltsgenehmigung brauchen, um am Spielbetrieb teilzunehmen.
Gleich wohl gilt auch für diese die Arbeitsaufenthalteverordnung (insbesondere Paragraph 5 Nummer 10) die besagt: Egal ob EU oder nicht, Ausländer, die sich als Touristen in Deutschland aufhalten, dürfen für Tischtennis kein Geld bekommen.

Tim Henman sagt ja auch nichts anderes, wenn er schreibt:


Zitat:
Warum wird immer wieder behauptet (geheuchelt) dass Spieler die aus Tschechien, der Slowakei etc nach Bayern zu den Spielen pendeln dies nur tun weil die Leute hier so nett sind und das Weizen so gut schmeckt.... Ob man die Gegenleistung für das Spielen dann Unkostenpauschale. Aufwandsentschädigung, Handgeld, Lohn etc. nennt, ist doch de facto egal. .
Mir kann keiner erzählen, dass jemand aus Jugoslawien, Ungarn, Tschechien oder Österreich nur zum Spielen nach Deutschland fährt und für seine Fahrt keine Kostenerstattung bekommt.

Wer es trotzdem tut, ist scheinheilig. Auch wenn er es schon bisher so gehandhabt hat, entsteht kein Gewohnheitsrecht und es muss doch erlaubt sein, auf Mißstände hinzuweisen.

Wer hier aufgrund meiner Zeilen aufschreit, den plagt wohl selbst das schlechte Gewissen.

Anmerkung für B.B.:
Du tust so, als ob du die Weisheit gepachtet hast und bezichtigst andere, sie hätten keine Ahnung (was für eine Persönlichkeitsstruktur!)

Deine Aussage
Zitat:
Wer Entgeld bekommt, muss Steuern zahlen, wer Unkosten erstattet bekommt, nicht.
ist falsch. Richtig ist:

Bezahlt der Verein einen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrt von der Wohnung zum Dienstort - dazu zählen auch Fahrten zu Heimspielen und zum Training - so handelt es sich um einen geldwerten Vorteil mit pauschaler Versteuerung.

Ich hoffe, das Finanzamt kommt euch nicht auf die Schliche.

Geändert von Chrissy (21.06.2003 um 10:17 Uhr)
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