Zitat:
Zitat von Stefan77
Es ist richtig, dass nicht geregelt ist wie er produziert wird. Aber ein Belag wird zugelassen innerhalb der Produktionsschwankungen. Wenn die Firma dann unter dem gleichen Namen einen Belag mit anderen Eigenschaften (z.B. weniger Reibung) herstellt, müssen sie den neu beantragen.
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Ich möchte gern schon wieder die Quelle auch für diese Aussage wissen. Weil es aus der mir bekannten ITTF-Dokumenten nicht hervorgeht.
Vielleicht wäre es nicht schlecht an dieser Stelle über den Sinn der Zulassung nachzudenken. Zulassung ist einfach eine Feststellung, dass der Belag den Regeln entspricht.
Der Belag wird also zugelassen, wenn er den Zulassungskriterien (Regeln) entspricht. Reibung ist
kein Zulassungskriterium bei NI-Belägen. Das muss man erst mal verstehen.
Daher ist "weniger Reibung" kein Grund zur Entziehung der Zulassung. Folglich muss kein neuer Antrag gestellt werden.