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AW: Anti künstlich altern
@Cheftrainer,
natürlich Schadenersatz (Startgeld). Grundsätzlich sind schon noch deutlich massivere Dinge möglich, aber um mich dazu zu äußern, müsste ich mich erst genauer mit der Rechtsstellung eines SR befassen (das kostet Zeit, deshalb würde ich das erst im Ernstfall tun). Mit einer Schadenersatz-Klage bekommt man das Ganze von Anfang an aus der Sportgerichtsbarkeit heraus (die ich rechtlich für höchst dubios halte, obwohl ordentliche Gerichte selten Fälle annehmen, die ein Sportgericht bereits in letzter Instanz entschieden hat, insbesondere solche Bagatellen). Wenn der SR mir das Startgeld einfach erstattet (um seine Ruhe zu haben), gibt er zu nicht regelkonform entschieden zu haben und dann geht der Weg in den Sport zurück. Im anderen Fall muss der Amtsrichter auf der Grundlage der Formulierung (des deutschen Textes, also ohne anglizistische Kommatricks ;-) entscheiden.
Geändert von Younger Dryas (05.05.2010 um 10:54 Uhr)
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