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AW: Handtuch an der Platte
servus zusammen, ich sehe es nicht ganz so schwammig und auch nicht ganz so im ermessensspielraum des osr.
aus regel b, 2.3 spielbedingungen, hier 2.3.2 materialien lässt sich das wohl ableiten:
2.3.2 Die folgenden Materialien und Gegenstände
gelten als Bestandteil des Spielraums (der Box):
der Tisch einschließlich der Netzgarnitur, Schieds-
richter tische und -stühle, Zählgeräte, Handtuch-/
Ballbehälter, gedruckte Tischnummern, Umran-
dungen, Fußbodenmatten sowie Schilder mit den
Namen der Spieler oder Verbände auf den Um-
randungen.
alles was hier nicht aufgezählt ist, gehört nicht in die box
näheres regeln immer die verbands- und bezirks-wettspielordungen, je nachdem, in welchen zuständigkeitsbereich das gehört
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