|
AW: Fragen zur Wettspielordnung
Hallo zusammen,
ich habe da ein paar tricky Fragen zum Thema "Spielgemeinschaften"
Laut WO D 11.2 dürfen bei Punktspielen, Mannschaftsmeister‐
schaften und Pokalmeisterschaften im Herrenbereich in Spielklassen
unterhalb der sechsthöchsten Spielklasse Mannschaften zulassen,
bei denen der eine Teil der Spieler für einen Verein und der andere
Teil der Spieler für genau einen anderen Verein spielberechtigt ist.
Solche Mannschaften mit Spielern zweier Vereine werden
"Spielgemeinschaften“ genannt.
Frage 1: Würde also heissen das dies im Bezirk Düsseldorf für 2 Vereine im Herrenbereich die höchstens Herren Bezirksliga spielen möglich ist oder?
Frage 2: Falls ja wie sieht es dann mit den Klassen der beiden Vereine aus?
z. B.: Verein A: 1. Herren BL, 2. Herren KL, 3. Herren 2. KK
Verein B: 1. Herren BK, 2. Herren 1. KK
Könnten dann als "Spielgemeinschaft 5 Mannschaften aus den Spielern aus beiden Vereinen von BL bis 2. KK gebildet werden?
Frage 3: Müssen alle Mannschaften gemischt sein oder kann z. B. die 3. Mannschaft in der KL nur aus Spielern von Verein A bestehen?
Frage 3: Ist es richtig das eine Mannschaft einer "Spielgemeinschaft" bis zur BL aufsteigen kann? (z. B. 2. Mannschaft kann aus BK in BL aufsteigen. Die 1. Mannschaft kann ja nur aufsteigen wenn alle Spieler z. B. Verein A angehören also keine "Spielgemeinschaft" mehr sind. Die Ersatzleute für diese Landesliga-mannschaft müssen also vom Verein A sein oder kann es auch ein Spieler der 2. Mannschaft in der BK vom Verein B die eine "Spielgemeinschaft" sind?
Frage 5: Bis wann muss eine "Spielgemeinschaft" gegründet werden um in der Saison 2010/11 spielen dürfen?
Ich hoffe das ich dies halbwegs verständlich ausgedrückt habe.
Wir benötigen in diesen Punkten Klarheit da wir momentan mit einem Nachbarverein überlegen zusammen zu spielen aber weiterhin alle in
unserem aktuellen Verein bleiben möchten.
Geändert von unwissender12 (09.05.2010 um 20:26 Uhr)
|