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Alt 23.06.2003, 12:03
Chrissy Chrissy ist offline
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@Wolfram Lipp

auch du bestätigst, dass es Fragen über Fragen gibt, das Thema also nach wie vor brandaktuell ist.

Zu der von dir aufgeworfenen Moral noch ein Wort:
Eine im "Spiegel" veröffentlichte Umfrage unter 4000 Menschen brachte zutage, dass es den meisten Deutschen keinerlei Skrupel bereitet, Steuern zuhinterziehen (55 %) oder auf Autobahnen schneller zu fahren als erlaubt (71 %).
Es wäre deshalb heuchlerisch so zu tun, dass Vereinsmenschen "Heilige" sind. Wenn man die Tischtennis- und auch die Vereins-Szene kennt, dann darf wohl auch die Frage aufgeworfen werden, ob bei den Ausländereinsätzen hinsichtlich der Vergütung alles rechtens ist bzw. zur Hilfestellung darüber zu diskutieren, was rechtens ist.

Noch ein Wort zu deiner Aussage:
Zitat:
m.E. sind die Ausländer mit EU-Status und "andere" Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung mit der Regelung von 1848,- Euro pro Jahr abgesichert
Wie kommst du auf 1848 € pro Jahr?

Eine Aufenthaltserlaubnis kann nach dem Wortlaut von § 5 Ziff. 10 AVV mit Wirkung vom 7.2.2002 erteilt werden für Berufssportler und Berufstrainer, deren Einsatz in deutschen Sportvereinen oder vergleichbaren sportlichen Einrichtungen, soweit sie am Wettkampfsport teilnehmen, vorgesehen ist, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und eine Vereinbarung mit dem Verein oder der Einrichtung über ein Gehalt nachweisen, das mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt.

Diese Grenze beträgt im Jahr 2003
61.200 €, 50 % sind 30.600 € oder monatlich 2.550 €.
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