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@Chrissy
1. EU-Bürger und andere Ausländer mit Arbeitserlaubnis benötigen die von dir aufgeführten .... nicht
2. Das gilt auch für deutsche.
d.h. 1848,- Euro können laut meines halbwissens steuerfrei vom Verein für Übungsleiteraufwände (Übungsleiter-Freibetrag siehe BLSV-Link) an Vereinsmitglieder abgeführt werden.
Woher ich die 1848,- Euro habe ? lese doch mal den BLSV - Link ....
mfG
WL
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