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Alt 23.06.2003, 12:54
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@Chrissy

1. EU-Bürger und andere Ausländer mit Arbeitserlaubnis benötigen die von dir aufgeführten .... nicht

2. Das gilt auch für deutsche.

d.h. 1848,- Euro können laut meines halbwissens steuerfrei vom Verein für Übungsleiteraufwände (Übungsleiter-Freibetrag siehe BLSV-Link) an Vereinsmitglieder abgeführt werden.

Woher ich die 1848,- Euro habe ? lese doch mal den BLSV - Link ....

mfG

WL
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