@WolframLipp
ist klar,
du sprachst vom Steuer-, ich vom Ausländerrecht. Ein Ausländer (nicht EU), der nur zum Tischtennisspielen eine Aufenterhaltserlaubnis in Deutschland benötigt, bekommt diese nur, wenn er dadurch mindestens 2550 € monatlich verdient.
Du meintest also: Wer sich als Übungsleiter betätigt, für den ist der Verdienst hieraus bis zu der von dir genannten Grenze steuerfrei. Bei einer Festanstellung beim Verein sieht das aber schon wieder anders aus. Der Anteil von EUR 1.848,- pro Kalenderjahr ist nämlich nach § 3 Nr. 26 EstG nur bei nebenberuflicher Übungsleitertätigkeit steuer- und sozialversicherungsfrei. Für vom Verein hauptamtlich angestellte Trainer gilt dies schon wieder nicht mehr.
Diese Bestimmung gilt auch nicht für ausländische Trainer, die jeweils nur als Tourist einreisen, um eine Mannschaft zu betreuen (egal ob aus der EU oder nicht). Denn diese dürfen erst gar keine Entschädigung bekommen.
Geändert von Chrissy (23.06.2003 um 13:32 Uhr)
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