Weil Wolfram Lipp hier die steuer- und sozialversicherungsfreie Übungsleiterpauschale angesprochen hat.
Ergänzend dazu brachte die neue Minijobregelung eine lukrative Neuerung:
Seit dem 1. April können Minijobber jetzt monatlich bis zu 400 Euro sozialabgaben- und steuerfrei, also „brutto für netto“. verdienen. Auch ist es möglich neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen Minijob abgabenfrei auszuüben.
Lukrativ ist dies vor allem für Nebenjobs in Vereinen. Wer sich nebenberuflich in Vereinen als Übungsleiter, Ausbilder oder Betreuer engagiert, kann so jetzt bis zu 554 Euro steuer- und abgabenfrei dazu verdienen (400 € Minijob + die bisherige steuer- und abgabenfreie Übungsleiterpauschale von 154 € monatlich (oder 1848 € jährlich).
Als Arbeitgeber muss der Verein aber die Pauschalbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von 23 Prozent sowie die einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent zahlen.
Mehr Infos:
www.minijob-zentrale.de