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Alt 14.05.2010, 18:32
Manfred S Manfred S ist offline
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Liebe Sportfreunde,

das erste Gerichtsurteil in den Streitigkeiten mit dem HSV ist nun gefallen !!

Der HSV-Vereinsvorstand unterlag in allen Antragspunkten vor Gericht und darf mit Urteilsverkündung vom 06.05.2010 seine, für die Rückziehung der 1. Mannschaft verwendeten Anschuldigungen (Satzungsver-stöße, Beleidigungen, Nötigungen, ...), nicht mehr öffentlich verwenden.

Die Deutlichkeit mit der der zuständige Richter beim Amtsgericht Wernigerode sein Urteil gegen den HSV-Vereinsvorstand begründete ist an Klarheit kaum zu überbieten.

Wörtlich zitiert der Richter in der Urteilsbegründung:

Der von den Verfügungsklägern (Scholand, Worch und Junge) gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den HSV-Vereinsvorstand ist zulässig und begründet:

- Das Verhalten des Vereinsvorstandes stellt nach allem einen äußerst groben Rechtsverstoß dar !
- Es handelt sich hier um eine massive Rechtsverletzung mit Dauercharakter!
- Die verletzende Handlung des Harzer Sportvereins Wernigerode ist auch widerechtlich !
- Dem HSV-Vereinsvorstand werden alle Kosten des Verfahrens auferlegt !
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar !


Nun geht es weiter im gerichtlichem Hauptverfahren gegen den HSV-Vereinsvorstand. Bei der Deutlichkeit dieser Rechtssprechung im "Einstweiligen Verfügungsverfahren" ist es kaum zu erwarten, dass das Gericht im Hauptverfahren seine Meinung ändert und somit der HSV-Vereinsvorstand wohl auch das Hauptverfahren verlieren wird. Zusätzlich wird jetzt auch jedes Abteilungsvorstandsmitglied (Einzeln, als Privatperson) eine separate Schadensersatzklage gegen den HSV-Vereinsvorstand einreichen ...

Schade das es soweit kommen musste und ein Vergleich vom HSV-Vereinsvorstand abgelehnt wurde

Das Urteil und die gesamte Urteilsbegründung findet Ihr in der unten angehängenden Datei.

Liebe Grüße

Manfred Scholand
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Urteil-1-HSV-(400KB).pdf (388,0 KB, 211x aufgerufen)
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