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Alt 14.05.2010, 22:32
Beatle1 Beatle1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Manfred S Beitrag anzeigen
Liebe Sportfreunde,

das erste Gerichtsurteil in den Streitigkeiten mit dem HSV ist nun gefallen !!

Der HSV-Vereinsvorstand unterlag in allen Antragspunkten vor Gericht und darf mit Urteilsverkündung vom 06.05.2010 seine, für die Rückziehung der 1. Mannschaft verwendeten Anschuldigungen (Satzungsver-stöße, Beleidigungen, Nötigungen, ...), nicht mehr öffentlich verwenden.

Die Deutlichkeit mit der der zuständige Richter beim Amtsgericht Wernigerode sein Urteil gegen den HSV-Vereinsvorstand begründete ist an Klarheit kaum zu überbieten.

Wörtlich zitiert der Richter in der Urteilsbegründung:

Der von den Verfügungsklägern (Scholand, Worch und Junge) gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den HSV-Vereinsvorstand ist zulässig und begründet:

- Das Verhalten des Vereinsvorstandes stellt nach allem einen äußerst groben Rechtsverstoß dar !
- Es handelt sich hier um eine massive Rechtsverletzung mit Dauercharakter!
- Die verletzende Handlung des Harzer Sportvereins Wernigerode ist auch widerechtlich !
- Dem HSV-Vereinsvorstand werden alle Kosten des Verfahrens auferlegt !
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar !


Nun geht es weiter im gerichtlichem Hauptverfahren gegen den HSV-Vereinsvorstand. Bei der Deutlichkeit dieser Rechtssprechung im "Einstweiligen Verfügungsverfahren" ist es kaum zu erwarten, dass das Gericht im Hauptverfahren seine Meinung ändert und somit der HSV-Vereinsvorstand wohl auch das Hauptverfahren verlieren wird. Zusätzlich wird jetzt auch jedes Abteilungsvorstandsmitglied (Einzeln, als Privatperson) eine separate Schadensersatzklage gegen den HSV-Vereinsvorstand einreichen ...

Schade das es soweit kommen musste und ein Vergleich vom HSV-Vereinsvorstand abgelehnt wurde

Das Urteil und die gesamte Urteilsbegründung findet Ihr in der unten angehängenden Datei.

Liebe Grüße

Manfred Scholand
Vorausgesetzt Ihr gewinnt auch die nächste Verhandlung(was für mich selbstverständlich ist) dann kann das für das Präsidium des TTVSA nur bedeuten - sofortiger Rücktritt und Einberufung eines auserordentlichen Verbandstag zweck Neuwahlen.
Beatle
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Klaus Ködel Abtl. TSV 1990 Merseburg
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