Zitat:
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Mehr hatte Sasche Eichmann nicht gefragt und dass jetzt schon wieder wegen seiner Person ein Zusammenhang mit alten Geschichten konstruiert wird ist Wasser auf die Mühlen all derer, die für die Verwendung von Nicknames streiten.
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Bring das bitte in den richtige Zusammenhang und nicht unter meinem Zitat.
In einem offiziellen Organ wird eine offizielle Sitzung angekündigt und als Pflicht deklariert. Für das Fernbleiben davon gibt es Strafen. Wo ist das (rechtliche) Problem?
Strafordnung:
5.6.2
Mit einer Strafe von 30,00 € werden Vereine belegt, die keine Vertreter zu den Vereinsvertretertagungen ihrer Kreise (Kreistag etc.) entsenden.
Zweifelsfrei dürfte eine Jugendleitersitzung unter "Vereinsvertretertagungen ihrer Kreise (Kreistag etc.)" fallen.
Das kann doch jeder finden, oder?
Ich habe eine sachliche Antwort gegeben. Wo ist Dein Problem damit?