Zitat:
Original geschrieben von ausmzoo
Bring das bitte in den richtige Zusammenhang und nicht unter meinem Zitat.
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Anerkannt, hätte ich etwas trennen sollen, gehört eher zu dem Posting von Thomas Höhl.
Zitat:
Original geschrieben von ausmzoo
In einem offiziellen Organ wird eine offizielle Sitzung angekündigt und als Pflicht deklariert. Für das Fernbleiben davon gibt es Strafen. Wo ist das (rechtliche) Problem?
Strafordnung:
5.6.2
Mit einer Strafe von 30,00 € werden Vereine belegt, die keine Vertreter zu den Vereinsvertretertagungen ihrer Kreise (Kreistag etc.) entsenden.
Zweifelsfrei dürfte eine Jugendleitersitzung unter "Vereinsvertretertagungen ihrer Kreise (Kreistag etc.)" fallen.
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Das sehe ich anders.
Verpflichtet sind Vereine, durch stimmberechtigte Vertreten an Kreis- und ggfs. Bezirkstagen teilzunehmen (7.2. bzw. 11.2. Satzung HTTV). Eine Jugendleitersitzung ist kein Organ eines Kreises (8.6. Satzung HTTV). Es ist auch nirgends geregelt, dass irgend jemand die Jugendleitersitzung zur (strafwürdigen) Pflichtveranstaltung erklären kann. Wenn aber keine Teilnahmepflicht besteht, kann das Fernbleiben auch nicht bestraft werden. Ich weiß auch nicht, was sich die Verfasser mit dem "etc." in der Strafordnung gedacht haben, jedenfalls kann man über diese Hintertür nichts zu Pflichtveranstaltungen erklären.
Zitat:
Original geschrieben von ausmzoo
Das kann doch jeder finden, oder?
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Natürlich hätte das jeder finden können. Wenn man allerdings diesen Maßstab anlegt, könnte ein Großteil aller Threads geschlossen wüeden.
Zitat:
Original geschrieben von ausmzoo
Ich habe eine sachliche Antwort gegeben. Wo ist Dein Problem damit?
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Ich wollte deine Aussage nicht als unsachlich bezeichnen. Ich habe mich nur etwas an deiner "Basta-Mentalität" gestört.
hwk