Zitat:
Zitat von Fozzi
Aber hat sich Scholl da wirklich eindeutig ausgedrückt?
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yep, er sprach von "vorsätzlicher Körperverletzung". Aber sowas ist ja auch so schnell dahin gesagt. Ich habe, bevor ich das bei wiki nachgeschlagen habe, in der Wortbedeutung auch eine kleine Komponente "billigend in Kauf nehmen" vermutet. Ist aber falsch. Vorsatz ist "willentlich", oder "absichtlich"